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Sie können sich auf uns verlassen!

Als Angehöriger sind Sie im Trauerfall emotional sehr belastet. Sie brauchen viel Zeit für sich, um das Geschehene zu begreifen und zu verarbeiten. Gerade jetzt werden Sie aber mit vielen Fragen und Formalitäten konfrontiert, denen Sie sich momentan nicht stellen können.
Vielleicht ist es der tiefste Sinn der Liebe, dass wir den geliebten Menschen freigeben.
Zenta Maurina
Vieles muss jetzt entschieden und geregelt werden. In dieser schweren Zeit sind wir für Sie eine wertvolle Hilfe.
Vielleicht ist es der tiefste Sinn der Liebe, dass wir den geliebten Menschen freigeben.
Zenta Maurina

Was im Sterbe-
fall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das den Todesfall bescheinigt. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

Spätestens am nächsten Werktag sollte der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Formalitäten

Wir regeln alles Notwendige für Sie!

Beim Eintritt des Todes eines Angehörigen werden Sie mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.

Wir übernehmen für Sie alle behördlichen, sozialversicherungsrechtlichen und bestattungsrelevanten Formalitäten – von der Beschaffung der Sterbeurkunde über die Grabwahl und Festlegung beim Friedhofsamt bis zur Beantragung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung.

Wir handeln nach Ihren Wünschen!

Alle Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen, übernehmen wir für Sie. Denn Sie brauchen jetzt Zeit für sich und Ihre Trauer. Dabei stimmen wir uns eng mit Ihnen ab und handeln genau nach Ihren Wünschen.

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:
  • Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
  • Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • Mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
  • Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt
  • Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
  • Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Veröffentlichung von Todesanzeigen in den lokalen Tageszeitungen
  • Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier
  • Dekoration von Sarg oder Urne
  • Beauftragung und Koordination anderer beteiligten Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
  • Grabherstellung auf den Friedhöfen der Gemeinden Althengstett, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Trauerbegleitung

Transparenz und Fairness zu jeder Zeit

Eine nicht unwichtige Rolle für die Durchführung einer Bestattung stellen die anfallenden Kosten dar. Die Grabgebühren der Friedhöfe werden von Gemeinde zu Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben und müssen daher auch für die Wahl der Bestattungsform betrachtet werden.

Grundsätzlich setzt sich eine Bestattung aus zwei Kostenblöcken zusammen: die Eigenleistungen des Bestatters sowie die Posten für Leistungen Dritter (z.B. Leichenschaugebühr, Traueranzeige, etc.). Auf Wunsch erstellen wir für Sie gerne einen individuellen und unverbindlichen Kostenvoranschlag

Sie können sich auf uns verlassen!

Wir regeln und organisieren im Trauerfall alles für Sie.

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